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AGB UND RAHMENBEDINGUNGEN
Wie sind die Rahmenbedingungen unserer Zusammenarbeit?
Grundlage einer effektiven Psychotherapie ist die richtige Chemie und das Vertrauen in der therapeutischen Beziehung.
Daher ist im ersten Schritt ein Erstgespräch, bei dem wir uns Kennenlernen und Sie hinspühren können, ob für Sie eine vertrauensvolle Beziehung mit mir vorstellbar ist und ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen!
Ich tue mein Äußerstes, um als Sicherheitsnetz für meine Patienten/innen zu agieren, und bemühe mich darum Ihre Erfahrung so angenehm wie möglich zu gestalten.
Wie alle Psychotherapeut:innen unterliege auch ich der Schweigepflicht.
TERMINE UND ABSAGEREGELUNG
Termine werden ausschließlich nach Terminvereinbarung angeboten.
Für die Absage von Terminen gilt eine Frist von 24 Stunden (via Mail, sms oder telefonisch).
Bei Nichterscheinen wie auch bei Terminabsage innerhalb genannter Frist, wird ein Ausfallhonorar in Höhe der geplanten Sitzungsdauer in Rechnung gestellt.
WIE LANGE DAUERT EINE THERAPIESITZUNG?
Die Dauer einer Therapieeinheit beträgt 50 Minuten.
Nach Absprache sind auch Doppelstunden möglich.
Bei der Arbeit mit Paaren haben sich Doppelstunden bewährt.
Gruppentherapie erfolgt in Doppelstunden zu 90 Minuten.
HONORAR
Nach § 6 Abs 1 Z 19 UStG wird für Psychotherapie keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.
Der übliche Stundensatz für Psychotherapie beträgt in Tirol zwischen 90 und 150 Euro.
Da ich in Ausbildung unter Supervision behandle, leisten die Krankenkassen keinen Kostenersatz.
Deshalb biete ich reduzierte Stundensätze an:
Im Einzelsetting werden pro Therapieeinheit
€ 80,- verrechnet.
Im Paarsetting werden pro Therapieeinheit
€ 95,- verrechnet.
Für Teams und Gruppen werden individuelle Vereinbarungen getroffen.
Eine Therapieeinheit umfasst 50 Minuten.
Sozialtarife sind nach Absprache möglich.
STREITFALL
Anwendbares Recht: Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand: Bezirksgericht Innsbruck | Brunecker Straße 3 | 6020 Innsbruck
Kosten der Rechtsdurchsetzung: Der säumige Vertragspartner hat auch außergerichtliche Kosten anwaltlicher Vertretung zu tragen.
Mahnkosten: Im Fall von Zahlungsverzug werden pro Mahnung € 15,- verrechnet.
Verzugszinsen: 5% p.a.